Eine Übernahme der Psychotherapiekosten durch die private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle ist i.d.R. problemlos möglich. Je nach der Art des Versicherungsvertrages unterscheidet sich die Anzahl der Therapiestunden und die Höhe der Erstattung. Vor Aufnahme der Psychotherapie unterstütze ich Sie in der Beantragung und wir erfragen die Vertragsdetails bei Ihrer Versicherung und bitten um die Zusendung eventuell notwendiger Antragsformulare. Vor Behandlungsbeginn sollten Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen lassen. Die Behandlungskosten werden von mir nach der Gebührenordnung für Ärzte und PsychotherapeutInnen (GOÄ/P) abgerechnet.
In manchen Fällen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene PsychotherapeutInnen. Die erforderlichen formellen Angelegenheiten übernehme ich. Der von Ihnen auszufüllende Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie von mir oder der Beihilfestelle. Hat die Beihilfe Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie. Sie müssen nichts zuzahlen.
Weitere Kostenträger einer ambulanten Psychotherapie können die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Postbeamtenkasse (PBeaKK) sowie die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) sein.
Ich unterstütze Sie gerne im Antragsverfahren!
Bundeswehrsoldat:innen durch alle Psychotherapeuten (auch ohne Kassensitz) problemlos möglich. Eine Überweisung des Truppenarztes für die probatorischen Sitzungen genügt. Bitte achten Sie hierbei auf folgende Angabe auf dem Kostenübernahmeschein: „5 probatorische Sitzungen nach GOÄ/P zum 2,3-fachen Satz, inklusive flankierender Ziffern“.
Sie können die Kosten der Therapie selbstverständlich auch selbst tragen, z.B. wenn Sie als gesetzlich Versicherter keinen zeitnahen Psychotherapieplatz erhalten oder auch, wenn keine psychische Störung vorliegt und damit die Kosten durch die Krankenversicherung nicht übernommen werden.
Auch bei der Bewältigung einer Vielzahl von Lebensproblemen können psychotherapeutische Leistungen hilfreich sein, wie z.B. bei der Verbesserung des seelischen Befindens, zur Stärkung der Identität und dem Aufbau sozial-kommunikativer Fähigkeiten in Form psychologischer Beratung oder einem gezielten Coaching.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/P).
Vorab muss gesagt sein, dass der Weg des Kostenerstattungsverfahrens ein sehr langwieriger Prozess ist und unter Umständen nicht zum Ziel einer tatsächlichen Erstattung Ihrer Kosten führt. Daher empfehle ich dringend, zu allererst den Patientenservice der KVSH (Terminservicestelle -116 117) zu nutzen.
Ich bin keine Inhaberin eines Kassensitzes. Die Approbation und der Eintrag in das Arztregister Rendsburg-Eckernförde berechtigt zwar zur Ausübung von psychologischer Psychotherapie, jedoch nicht automatisch zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung gibt es dennoch in Ausnahmefällen einen Weg, die Kosten für eine Psychotherapie im sogenannten „Kostenerstattungs-Verfahren“ erstattet zu bekommen. Dies findet im Rahmen einer „außervertraglichen Psychotherapie“ statt. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zur Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren. Im Ratgeber Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie dazu weitere Informationen.
In der Checkliste erhalten Sie einen Überblick über notwendige „To Does“. Ist der Antrag auf den Weg gebracht, beträgt die Frist zur Reaktion auf den Antrag 5 Wochen. Wie hoch die Chancen auf Bewilligung sind, kann man vorweg nicht einschätzen. Trotz eindeutiger Rechtslage, reagiert jede Krankenversicherung unterschiedlich. Lehnt die Krankenversicherung die Kostenübernahme zunächst ohne stichhaltige Gründe ab, lohnt sich ein Widerspruch!
Schriftlicher Antrag auf Kostenerstattung einer außervertraglichen Psychotherapie der KVSH zur Terminvermittlung.
Absagen-Protokoll: Auflistung von 5–10 Versuchen, eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu finden: Name des Psychotherapeuten, Datum des Kontakts, Aussage über Wartezeit oder Ablehnung.
Sprechstunden-Protokoll eines Vertrags-Psychotherapeuten (Vermittlung durch Terminservicestelle s.o.).
Konsiliarbericht Ihres Hausarztes mit dringender Empfehlung zur Aufnahme einer Psychotherapie.
Bescheinigung, dass ich Ihnen zeitnah einen Psychotherapieplatz zur Verfügung stellen kann, ggf. mit einem Kostenangebot.
Fachkundenachweise, wie z.B. Approbationsurkunde.
Die Anforderung des Konsiliarberichtes übernehme ich.
Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse nur übernommen, wenn dies zuvor bewilligt wurde. Sie müssen jede Sitzung in meiner Praxis selbst bezahlen,
wenn Ihre Krankenversicherung nicht vorher eine Kostenübernahme bewilligt hat. Ist ein bestimmtes Stunden-Kontingent bewilligt,
behalte ich die Anzahl selbstverständlich im Auge und informiere Sie dann rechtzeitig über weitere Schritte.